Sie erhalten immer wieder nur befristete Arbeitsverträge und schließlich wird ihr Vertrag nicht mehr verlängert. Setzen Sie Ihren Anspruch auf eine Festanstellung durch oder erkämpfen Sie eine Abfindung.
Befristete Arbeitsverträge sind weit verbreitet. Sie sollen den flexiblen Einsatz von Mitarbeitern ermöglichen und die Personalplanung vereinfachen. Immer wieder führt der Einsatz von befristeten Arbeitsverträgen jedoch zu Problemen in der Praxis.
Für Arbeitnehmer stellt es eine große Belastung dar, wenn sich ein befristeter Arbeitsvertrag an den nächsten reiht und eine solide Zukunftsplanung so nicht möglich ist. Das Gleiche gilt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag plötzlich ohne Angabe von Gründen nicht verlängert wird.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz enthält konkrete Regelungen darüber, wann und wie lange Arbeitsverträge befristet abgeschlossen werden können und wann nicht. Häufig machen Arbeitgeber Fehler bei der Vertragsgestaltung, die dazu führen, dass der Mitarbeiter einen Anspruch auf einen Festvertrag hat. Selbst wenn Sie eigentlich nicht im Unternehmen bleiben wollen kann bei einer fehlerhaften Befristung oft eine Abfindung ausgehandelt werden.
Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche sieht das Gesetz jedoch kurze Fristen vor. Ist ein befristeter Arbeitsvertrag unwirksam, muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Entfristungsklage erheben. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Ende der Beschäftigung, in bestimmten Fällen sogar noch früher.
Sprechen Sie uns an. Wir überprüfen für Sie, ob die Befristung Ihres Arbeitsvertrages wirksam ist und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, eine Festanstellung oder eine Abfindung durchzusetzen.
Das sollten Sie zum Termin mitbringen
- Arbeitsvertrag (falls ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden ist)
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen (falls vorliegend)
- Etwaigen Schriftwechsel (Briefe, E-Mails etc., die in Ihrer Sache schon geführt wurden)
Reilbach Rechtsanwälte
Jan Reilbach
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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