Sie sind Vermieter oder Mieter von gewerblich genutzten Mietobjekten? Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.
Wir sind Spezialisten im Gewerbemietrecht und vertreten sowohl Filialisten als auch Vermieter oder Mieter gewerblicher Mietobjekte.
Im Gewerbemietrecht ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit von entscheidender Bedeutung, der überwiegende Teil der gesetzlichen Regelungen im Mietrecht sind bei gewerblichen Mietobjekten nicht zwingend. Die Parteien können daher viele Punkte frei vereinbaren, was sowohl für den Vermieter als auch den Mieter erhebliche Chancen, aber auch Risiken birgt.
Der Vertragsverhandlung und der Vertragsgestaltung kommen daher im gewerblichen Mietrecht eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt vor allen Dingen für langfristige Mietverträge, die im gewerblichen Bereich regelmäßig abgeschlossen werden. Beträgt die Laufzeit des Vertrages mehr als ein Jahr, gilt die strenge gesetzliche Schriftform. Ob diese tatsächlich eingehalten ist, hängt von vielen Faktoren ab. Fehler bei der Gestaltung des Vertrages können erhebliche wirtschaftliche Folgen für Sie als Vermieter und/ oder Unternehmer nach sich ziehen. Sind die strengen Vorgaben der Rechtsprechung an die Einhaltung der Schriftform nicht gewahrt, kann es passieren, dass ein vermeintlich langfristiger Mietvertrag ordentlich gekündigt werden kann und ein lukrativer Standort – in den womöglich auch bereits erheblich investiert wurde – verloren geht. Umgekehrt können nachteilige Klauseln zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, wenn der Vertrag wirksam befristet ist und Sie über viele Jahre an diese Klauseln gebunden sind.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Gewerbemietrecht wissen wir, worauf Sie bei langfristigen Gewerbemietverträgen achten müssen. Wir kennen die Bedürfnisse und Besonderheiten der einzelnen Branchen und können unseren Mandanten auf diese Weise maßgeschneiderte Lösungen anbieten.
Seit vielen Jahren vertreten und beraten wir Mandanten insbesondere aus den Bereichen:
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Einzelhandel
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Gastronomie
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Hotellerie
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Transport und Logistik
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Immobilien
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Dienstleistung
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Vermieter oder Mieter von gewerblich genutzten Objekten sind. Wir helfen in sämtlichen Fragen betreffend Gewerbemietobjekte gerne mit unserer Expertise weiter, z.B. wenn Sie
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langfristige gewerbliche Mietverträge verhandeln, gestalten oder prüfen lassen möchten
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Möglichkeiten suchen, einen ungünstigen, langfristigen Mietvertrag zu kündigen oder anzufechten
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Probleme in einem laufenden Mietverhältnis als Vermieter oder Mieter haben (Zahlungsverzug des Mieters, Räumungsklage, vertragswidrige Nutzung des gewerblichen Mietobjekts durch den Mieter, Indexmieterhöhungen etc.)
Ihr Ansprechpartner:
Jan Reilbach
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Reilbach Rechtsanwälte
Jan Reilbach
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dr. Aris Kaschefi
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Constantin Trappen*
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Roman Janzen*
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
* im Anstellungsverhältnis
Kanzlei:
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50674 Köln
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F 0221 933 700-29
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Zweigstelle:
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T 040 809081-556
F 040 809081-105
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Notruf bei Kündigungen
des Mietvertrages. Rufen Sie uns an unter der Notrufnummer:
M 0170 7715244